Güterstand in Brasilien und Deutschland – Unterschiede

Blogbeitrag von Fabio Said

Brasilianische Staatsangehörige, die mit jemandem verheiratet sind, der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, und sich an einer notariellen Beurkundung oder einem Immobiliengeschäft in Brasilien beteiligen möchten, müssen verschiedene bürokratische Hürden überwinden. Bei jedem Rechtsgeschäft in Brasilien muss nämlich der deutsche Ehepartner zwingend mitwirken – oder zumindest muss man nachweisen, dass die Ehe im Güterstand der Gütertrennung geschlossen wurde.

Für Menschen, die im deutschen gesetzlichen Güterstand – das heißt ohne Ehevertrag – verheiratet sind, ist diese Situation problematisch, denn der in Deutschland geltende gesetzliche Güterstand unterscheidet sich sehr von dem standardmäßig gewählten brasilianischen Güterstand.

Unten finden Sie eine Zusammenfassung der Unterschiede zwischen Brasilien und Deutschland in Bezug auf den gesetzlichen Güterstand mit den entsprechenden bürokratischen Auswirkungen für Sie.

Wichtig: Alle nachstehenden Informationen, die ich auf der Grundlage meiner Erfahrung als öffentlich bestellter und beeidigter Übersetzer für Portugiesisch zusammengestellt habe, sind natürlich nicht rechtsverbindlich und somit kein Ersatz für eine rechtliche Beratung durch einen Familienanwalt Ihres Vertrauens.

Gesetzlicher Güterstand in Brasilien: comunhão parcial de bens

Wenn man in Brasilien die Ehe schließt, ohne den ehelichen Güterstand in einem Ehevertrag ausdrücklich zu wählen, gilt automatisch der gesetzliche Güterstand der comunhão parcial de bens. Das bedeutet: Das Vermögen, das die Ehegatten während der Ehe erworben haben, ist dann gemeinsames Vermögen beider Ehegatten und wird nach der Ehe (wegen Todes oder Scheidung) hälftig geteilt.

Der brasilianische Rechtsbegriff „comunhão parcial de bens“ lässt sich wortwörtlich übersetzen als „eingeschränkte Gütergemeinschaft“. Diese ist deshalb eingeschränkt, weil alle Vermögensgegenstände, die ein Ehegatte vor der Ehe erworben hat, ihm weiterhin gehören und nicht zum gemeinsamen Vermögen zählen.

Der deutsche Fachbegriff für „comunhão parcial de bens“ lautet Errungenschaftsgemeinschaft. Diesen Begriff gibt es in der deutschen Rechtsordnung seit mindestens 100 Jahren jedoch nicht mehr.

Nachweis des brasilianischen ehelichen Güterstands

In der brasilianischen Eheurkunde wird der eheliche Güterstand explizit angegeben. Es sei denn, die Ehe wurde im brasilianischen Ausland geschlossen und die Eheurkunde auf Grundlage der Nachbeurkundung einer ausländischen Eheschließung ausgestellt wurde.

Falls eine brasilianische Behörde den Nachweis des Güterstands verlangt, kann man einfach die brasilianische Eheurkunde mit der Angabe des Güterstands vorlegen.

Urkundenübersetzung von Fabio Said – in Hamburg vereidigter Übersetzer für ganz Norddeutschland

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Fabio Said ist vereidigter Übersetzer für Portugiesisch in Hamburg, tätig für Kunden in ganz Norddeutschland, auch in Hannover und Kiel.
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Fabio Said ist vom Oberlandesgericht Dresden beeidigter Übersetzer für Portugiesisch, amtlich anerkannt in ganz Sachsen, auch in Leipzig und Chemnitz.
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Portugiesisch Übersetzer in Frankfurt

Fabio Said ist vom LG Frankfurt ermächtigter Übersetzer für Portugiesisch und übersetzt für Gerichte, Notare und Behörden in ganz Hessen.

Gesetzlicher Güterstand in Deutschland: Zugewinngemeinschaft

Wenn man in Deutschland die Ehe schließt, ohne den ehelichen Güterstand in einem Ehevertrag ausdrücklich zu wählen, gilt automatisch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Das Vermögen, das die Ehegatten während der Ehe erworben haben, gehört dem jeweiligen Ehegatten allein und wird nach der Ehe im Rahmen eines Zugewinnausgleichs geteilt.

Der Zugewinnausgleich wird zusammengefasst wie folgt vorgenommen: Die Vermögenswerte bei Beendigung der Ehe und bei Ehebeginn werden jeweils für beide Ehepartner ermittelt, daraus ergibt sich der sogenannte Zugewinn. Falls ein Ehepartner einen höheren Zugewinn als der andere aufweist, steht die Hälfte der Differenz zwischen den beiden Zugewinnen dem weniger vermögenden Ehepartner zu.

Wie es beim brasilianischen gesetzlichen Güterstand der Fall ist, gehören auch beim deutschen gesetzlichen Güterstand alle Vermögensgegenstände, die ein Ehegatte vor der Ehe erworben hat, weiterhin ihm allein und zählen nicht zum gemeinsamen Vermögen.

Der brasilianische Fachbegriff für „Zugewinngemeinschaft“ ist participação final nos aquestos. Dieser Begriff wurde erst 2002 mit Inkrafttreten des „neuen“ Brasilianischen Bürgerlichen Gesetzbuchs in die brasilianische Rechtsordnung aufgenommen.

Nachweis des deutschen ehelichen Güterstands

In der deutschen Eheurkunde wird keine Angabe zum Güterstand gemacht.

Falls eine brasilianische Behörde den Nachweis des Güterstands verlangt, wird dieser Nachweis erbracht

Fabio Said, Portugiesisch-Übersetzer
Über den Autor
Fabio Said
Fabio Said ist juristischer Dolmetscher und Übersetzer für Portugiesisch, qualifiziert in Deutschland, England und Brasilien. Seit 1993 im Geschäft, spezialisiert auf die deutsch-brasilianische Bürokratie sowie hauptberuflich tätig für Gerichte, Notare, Behörden und Privatpersonen – mit Hunderten positiven Kundenbewertungen.

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