Notariatsübersetzer für Portugiesisch in Deutschland

- Fabio Said bietet Ihnen als spezialisierter juristischer Übersetzer und Dolmetscher fachgerechtes Notariatsübersetzen und -dolmetschen der Sprachen Portugiesisch und Deutsch.
- Fabio Said hat langjährige Erfahrung beim schriftlichen und mündlichen Übersetzen notarieller Urkunden wie beispielsweise Vollmacht, Ehevertrag, Immobilienvertrag und Gründungsvertrag.
- Neben seinen Übersetzer-Abschlüssen in Deutschland und Brasilien verfügt Fabio Said über besondere Kenntnisse der Formulierungen und Fachterminologie von Urkunden im deutschen und brasilianischen Notariatswesen.
Inhaltsverzeichnis
Professionelles Übersetzen und Dolmetschen beim Notar
Im Grunde genommen arbeiten die Notare in Deutschland nicht viel anders als deren Kollegen in Brasilien. Die Rechtssprache, die in Notariaten verwendet wird, ist in beiden Ländern außerdem für den normalen Bürger genauso schwierig zu verstehen.
Für in Deutschland lebende Brasilianer, die hier an einer notariellen Beurkundung teilnehmen, besteht jedoch die doppelte Schwierigkeit, dass der Notar nicht nur eine für sie fremde Sprache spricht, sondern auch viele komplizierte Fachbegriffe aus dem deutschen Rechtssystem verwendet.
In einer solchen Konstellation kommt Fabio Said als professioneller Notariatsübersetzer und -dolmetscher für brasilianisches Portugiesisch zum Einsatz.
Unten wird basierend auf mehr als 30 Jahren Erfahrung speziell im Bereich Übersetzen und Dolmetschen beim Notar sowohl in Deutschland als auch in Brasilien alles erklärt, was Sie vor Ihrem deutsch-brasilianischen Notartermin wissen müssen.
Wann brauche ich einen Dolmetscher beim Notar?
Gemäß § 16 Beurkundungsgesetz soll eine deutsche notarielle Urkunde (zum Beispiel Ehevertrag, Kaufvertrag, Testament oder Vorsorgevollmacht) einen entsprechenden Vermerk enthalten, wenn ein Beteiligter nicht der deutschen Sprache mächtig ist.
Außerdem muss die Urkunde übersetzt werden. So wird sichergestellt, dass der Inhalt richtig verstanden wurde.
Einen Dolmetscher braucht man in einem solchen Fall jedoch nur, wenn der Notar selbst nicht übersetzt. Denn es gibt durchaus deutsche Notare, die eine Fremdsprache beherrschen und in der Lage sind, die rechtssprachlichen Fachbegriffe entsprechend in die Fremdsprache zu übersetzen.
Muss der Notariatsdolmetscher beeidigt sein?
Wenn der Dolmetscher in Deutschland gerichtlich beeidigt ist, genügt die Vorlage eines Beeidigungsnachweises. Wenn nicht, dann bestehen zwei Möglichkeiten: Einerseits kann ein Dolmetscher vom Notar vor Ort beeidigt werden. Andererseits kann der ausländische Beteiligte ausdrücklich auf eine Verdolmetschung verzichten.
Die Beeidigung – wenn nicht als Gerichtsdolmetscher, dann zumindest als Übersetzer – ist dennoch von Vorteil. Denn in Deutschland werden Dolmetscher und Übersetzer nur mit entsprechender Qualifikation beeidigt. Seit dem Inkrafttreten des neuen Gerichtsdolmetschergesetzes müssen sie beim Beeidigungsantrag sogar mit Prüfungszeugnissen nachweisen, über ausreichende Kenntnisse der deutschen Rechtssprache zu verfügen, was übrigens gar nicht selbstverständlich ist.
Beeidigte Dolmetscher und Übersetzer sind also nachweislich qualifizierte Sprachmittler für den Notartermin.
Was kostet das Notariatsdolmetschen?
Es gibt keinen festen Preis für das Dolmetschen beim Notar. Dennoch wird meistens der Stundensatz in Rechnung gestellt, der fürs Gerichtsdolmetschen gilt, also 93 Euro je angefangene Stunde zuzüglich Fahrtkosten.
Die Kosten des Notariatsdolmetschens werden nicht vom Notar, sondern durch den Beteiligten bezahlt, für den ein Dolmetscher erforderlich ist.
Achtung:
Notarielle Beurkundungen sind eine ernsthafte Angelegenheit, welche weitreichende rechtliche Konsequenzen für Ihr Leben mit sich bringen können. Deshalb sollten Sie für die Verdolmetschung keine bloß zweisprachigen Personen, sondern nur professionelle Dolmetscher beauftragen, die sich mit den Rechtssystemen der beiden betreffenden Länder tatsächlich gut auskennen.
Genügt eine schriftliche Übersetzung statt eines Dolmetschers beim Notartermin?
Gemäß § 16 Abs. 2 Beurkundungsgesetz kann ein Beteiligter, der der deutschen Sprache nicht mächtig ist, verlangen, dass der Entwurf der notariellen Urkunde im Voraus, also vor dem eigentlichen Notartermin schriftlich übersetzt wird. Die schriftliche Übersetzung soll außerdem der finalen Urkunde beigefügt werden.
Der Vorteil einer schriftlichen Übersetzung ist, dass der ausländische Beteiligte dann auch ausreichend Zeit hat, den Inhalt der Urkunde in aller Ruhe zu lesen und zu verstehen.
Muss die schriftliche Übersetzung einer notariellen Urkunde beglaubigt sein?

Erfahrungsgemäß ist eine beglaubigte Übersetzung des Urkundenentwurfs nicht immer erforderlich. Das heißt, die schriftliche Übersetzung der vom Notar vorab zur Verfügung gestellten Urkunde muss nicht unbedingt den Stempel, die Unterschrift und die Richtigkeitsbestätigung eines gerichtlich beeidigten Übersetzers enthalten.
Andererseits arbeitet jeder Notar nach seiner eigenen Systematik. Daher: Im Zweifelsfall fragen Sie bitte am besten direkt bei Ihrem Notar nach, ob der Übersetzer die schriftliche Übersetzung beglaubigen soll.
Zu beachten ist, dass unterschiedliche Preise für beglaubigte und nicht beglaubigte schriftliche Übersetzungen gelten.
Welche Kenntnisse sind für das professionelle Übersetzen und Dolmetschen beim Notar erforderlich?

Nicht jeder Mensch ist dazu fähig, beim Notar zu dolmetschen. Denn das Dolmetschen erfordert nicht nur fundierte Kenntnisse der beiden Sprachen, sondern auch spezielle Techniken (einschließlich Notizentechnik) für die vollständige und zugleich fachlich korrekte mündliche Übertragung der Inhalte.
Auch für das Übersetzen von notariellen Urkunden müssen spezielle Techniken beherrscht werden. Hier besteht sogar der besonders hohe Anspruch, dass der übersetzte Inhalt fachlich einwandfrei sein muss, denn dieser wird festgeschrieben – statt mündlich übertragen – und kann daher zitiert werden, zum Beispiel in eventuellen Gerichtsprozessen.
Außerdem können die speziellen Anforderungen des Übersetzens und Dolmetschens beim Notar nur von qualifizierten Übersetzern und Dolmetscher erfüllt werden, die nicht nur gerichtlich beeidigt sind, sondern auch fundierte Kenntnisse der Rechtssprache besitzen. Letztere lassen sich mit Prüfungszeugnissen und Bescheinigungen über die Teilnahme an Seminaren zur juristischen Fachsprache belegen.
Zu guter Letzt: Qualifizierte und beeidigte Übersetzer, die über eine langjährige Erfahrung mit notariellen Urkunden verfügen, sind eindeutig im Vorteil. Denn sie müssen aufgrund ihrer Erfahrung die Fachausdrücke des Rechts- und Notariatswesens nicht jedes Mal neu recherchieren und sind deshalb schneller, sicherer und professioneller.