Einbürgerung für Brasilianer in Deutschland – Stand 2026

Blogbeitrag von Fabio Said

Brasilianer, die seit Jahren in Deutschland leben, haben die Möglichkeit, sich hier einbürgern zu lassen. Dabei verliert man seine brasilianische Staatsangehörigkeit nicht, sondern man besitzt dann die doppelte Staatsbürgerschaft in Brasilien und Deutschland. Die Einbürgerung in Deutschland mit Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit ist ein wichtiger Schritt und Zeichen einer gelungenen Integration. Damit erwirbt man nicht nur den deutschen Pass, sondern dieselben Bürgerrechte wie gebürtige Deutsche.

Das Einbürgerungsverfahren kann jedoch auf Grund der rechtlichen Voraussetzungen und der Bürokratie verwirrend sein.

Als vereidigter Portugiesisch-Übersetzer in Hamburg und in sechs weiteren Bundesländern habe ich viel Erfahrung mit der deutsch-brasilianischen Bürokratie, privat bin ich selbst eingebürgerter Deutscher brasilianischer Herkunft.

Unten sind Fragen und Antworten zum Thema Einbürgerung und doppelte Staatsbürgerschaft für Brasilianer in Deutschland auf der Grundlage der rechtlichen Voraussetzungen sowie meiner persönlichen Erfahrungen:

Update vom 27. Juni 2024:

Ein Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts wurde am 19. Januar 2024 durch den Bundestag beschlossen, am 2. Februar 2024 durch den Bundesrat gebilligt, am 22. März 2024 durch den Bundespräsidenten unterzeichnet sowie am 26. März 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Das neue Gesetz mit entscheidenden Änderungen ist heute, 27. Juni 2024, in Kraft getreten.

Unten erkläre ich die rechtlichen Voraussetzungen gemäß dem novellierten Staatsangehörigkeitsgesetz im Vergleich zu den Voraussetzungen von vor der Novellierung.

Wie läuft die Einbürgerung für Brasilianer in Deutschland?

Das gesamte Einbürgerungsverfahren erfolgt schriftlich. Das entsprechende Formular, das Sie ausfüllen, unterschreiben und vorlegen müssen, erhalten Sie bei der Einbürgerungsbehörde Ihres Wohnortes bzw. Ihres Kreises.

Der erste Schritt ist immer, einen Termin bei der Einbürgerungsbehörde zu vereinbaren für eine erste Beratung.

Sich mit anderen Brasilianern in Internetforen darüber auszutauschen, ist nur Zeitverschwendung. Bei Fragen wenden Sie sich direkt an die Einbürgerungsbehörde! Diese Behörde befindet sich in der Regel im Rathaus bzw. in der Kreisverwaltung. Fragen Sie dort alles: Was sind die erforderlichen Unterlagen? Wie lange dauert es? Sind Originaldokumente erforderlich oder reichen Kopien aus?

Danach sammeln Sie bitte alle Nachweisunterlagen und bringen Sie sie zur Einbürgerungsbehörde, um den Einbürgerungsantrag persönlich zu stellen. Achtung: Das Antragsformular muss vor dem Sachbearbeiter der Behörde unterschrieben werden. Bringen Sie das ausgefüllte, aber noch nicht unterschriebene Formular mit.

Die Frist für die Bearbeitung Ihres Antrags ist von Ort zu Ort unterschiedlich. Rechnen Sie mit mindestens 8 Wochen bis zum Erhalt der Bestätigung darüber, dass Ihrem Antrag entsprochen wurde.

Zusammen mit der Bestätigung erhalten Sie eine Einladung zur Teilnahme an der feierlichen Einbürgerungszeremonie, im Rahmen deren die Einbürgerungsurkunde Ihnen ausgehändigt wird.

Deutsche Einbürgerungsurkunde
Deutsche Einbürgerungsurkunde

Mit der Einbürgerungsurkunde in den Händen besitzen Sie die deutsche Staatsbürgerschaft! Jetzt müssen Sie nur noch den deutschen Reisepass und den deutschen Personalausweis bei der Gemeindeverwaltung beantragen.

Was sind die rechtlichen Voraussetzungen für die Einbürgerung in Deutschland?

Die Einbürgerung in Deutschland erfolgt auf der Grundlage des Staatsangehörigkeitsgesetzes. Sie müssen lediglich die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, mehr nicht.

Es ist nicht wichtig, ob Sie mit einem/einer Deutschen verheiratet sind oder deutsche Vorfahren haben – für die Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit ist nämlich nicht die Ehe oder die Abstammung maßgebend, sondern der rechtmäßige Aufenthalt in Deutschland über mehrere Jahre.

Die Ehe ist höchstens für die schnellere Erlangung der Niederlassungserlaubnis wichtig, welche etwas völlig Anderes ist als die Einbürgerung. Dennoch können Personen, die mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet sind und bereits seit mehreren Jahren in Deutschland wohnhaft sind, eventuell von vereinfachten Einbürgerungsregeln profitieren, solange die übrigen Voraussetzungen ebenfalls erfüllt sind.

Es ist außerdem nicht wichtig, ob der Einbürgerungsbewerber deutschstämmig ist. Wichtigster Faktor ist nur die Dauer des bisherigen Aufenthalts in Deutschland.

Hier sind die rechtlichen Voraussetzungen gemäß dem Staatsangehörigkeitsgesetz:

Rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland

Die wichtigste Voraussetzung ist der rechtmäßige gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland seit mindestens 5 Jahren (vor dem neuen Gesetz: 8 Jahren).

Auch vor dem neuen Gesetz war es möglich, diese Zeit zu reduzieren nach Vorlage entsprechender Nachweise über besondere Integrationsleistungen und überdurchschnittliche Sprachkenntnisse. Mit dem neuen Gesetz wird die erforderliche Mindestdauer des Aufenthalts auf 3 Jahre reduziert, sofern der Einbürgerungsbewerber in der Lage ist, den eigenen Lebensunterhalt und den seiner Angehörigen zu bestreiten, sowie folgende Voraussetzungen erfüllt:

  • Nachweis über besondere Integrationsleistungen durch beispielsweise besonders gute schulische, berufsqualifizierende oder berufliche Leistungen oder bürgerschaftliches Engagement sowie
  • Nachweis über Sprachkenntnisse, die den Anforderungen einer Sprachprüfung der Stufe C1 entsprechen.

Vor dem neuen Gesetz war es möglich, die deutsche Staatsangehörigkeit nach 7 Jahren Aufenthalt zu erlangen, wenn der Einbürgerungsbewerber eine Bescheinigung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über den Besuch eines Integrationskurses vorlegen konnte. Für diejenigen, die den Nachweis über weit über die gesetzlichen Voraussetzungen hinausgehende Kenntnisse der deutschen Sprache vorlegen konnte, reduzierte sich die Mindestzeit auf nur noch 6 Jahre.

Bereits vor dem neuen Gesetz galt: Wer seit mindestens 2 Jahren mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet war und die sonstigen Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllte (darunter auch den Besitz eines Niederlassungstitels, siehe unten), musste nur noch 3 Jahre in Deutschland gelebt haben.

Aktuell ist nicht bekannt, ob diese Zeit erhalten bleibt oder sich weiter reduziert, denn die Ausnahme für Verheiratete war nie im Gesetz enthalten, sondern in Verwaltungsvorschriften der jeweiligen kommunalen Einbürgerungsbehörden. Es empfiehlt sich also, direkt bei der zuständigen Kommunalbehörde nachzufragen.

Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung

Einbürgerungsbewerber müssen eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass sie das Grundgesetz annehmen und die freiheitlichen demokratischen Prinzipien einhalten. Es handelt sich um eine schriftliche Erklärung, die Sie unterschreiben und zusammen mit dem Einbürgerungsantrag vorlegen. Zusätzlich müssen Sie bei der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde einen mündlichen Eid leisten.

Mit dem novellierten Staatsangehörigkeitsgesetz wurde diese Voraussetzung genauer formuliert. Künftig gelten „antisemitisch, rassistisch, gegen das Geschlecht oder die sexuelle Orientierung gerichtete oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen“ als unvereinbar mit dem Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Solche Handlungen sind beispielsweise Homophobie, Misogynie und Faschismus.

Zudem müssen Einbürgerungsbewerber ausdrücklich anerkennen, dass Deutschland eine besondere historische Verantwortung trägt für die Unrechtsherrschaft des Nationalsozialismus und ihre Folgen, sowie sich zum Schutz jüdischen Lebens bekennen. Diese Voraussetzung wurde in letzter Minute hinzugefügt, sicherlich wegen der jüngsten Entwicklungen im Nahen Osten und der aktuell zunehmenden Judenfeindlichkeit in Deutschland.

Im Einbürgerungsverfahren sind weitere Behörden beteiligt, die die Lebenssituation der Einbürgerungsbewerber sowie die Wahrheit der durch diese gemachten Angaben prüfen sollen – auch Verurteilungen außerhalb Deutschlands werden dabei berücksichtigt.

Mit dem Inkrafttreten des novellierten Staatsangehörigkeitsgesetzes führt eine falsche Aussage zum Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung zur Rücknahme der Einbürgerung. Dies kann in bis zu 10 Jahren nach Einbürgerungszeitpunkt stattfinden.

Besitz einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis

Diese Voraussetzung wird z. B. in Form eines Niederlassungstitels (das heißt: einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis) oder – falls Sie bereits die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates der Europäischen Union besitzen – einer Blue Card erfüllt.

Es reicht nicht, wenn Sie lediglich eine befristete Aufenthaltserlaubnis besitzen – diese müssen Sie ja alle 2-3 Jahre verlängern lassen. Wichtig ist, einen dauerhaften Aufenthaltstitel zu besitzen (oder die Voraussetzungen dafür zu erfüllen).

Sicheres Einkommen

Es handelt sich um den Nachweis Ihrer Fähigkeit, für sich und die eigenen Familienangehörigen finanziell zu sorgen. In diesem Zusammenhang kann die Einbürgerungsbehörde Einkommensnachweise verlangen, z. B.: Gehaltsabrechnung, Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters oder auch Kontoauszug.

Wenn Sie Sozialleistungen in Deutschland erhalten, müssen Sie die entsprechenden Nachweise ebenfalls vorlegen.

Nachweise über Ihre Renten- und Krankenversicherung können eventuell auch verlangt werden.

Mit dem novellierten Staatsangehörigkeitsgesetz wurde die Voraussetzung des sicheren Einkommens für die sogenannten Gastarbeiter erleichtert. Diese Erleichterung gilt nicht für brasilianische Staatsangehörige.

Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit

Vor der Novellierung des Staatsangehörigkeitsgesetzs musste bei der Einbürgerung auf die bisherige Staatsangehörigkeit grundsätzlich verzichtet werden. Dennoch gab es verschiedene Ausnahmen.

Speziell für Brasilianer galt diese Regel schon lange nicht mehr, weil für Brasilien kein automatischer Verlust der Staatsangehörigkeit im Falle einer Einbürgerung stattfindet. Viele Einbürgerungsbehörden in Deutschland wussten darüber Bescheid, deshalb verlangten sie keinen Nachweis über den Verzicht auf die brasilianische Staatsangehörigkeit. Diese Ausnahme stand jedoch nicht im Gesetz, sondern in Verwaltungsvorschriften der jeweiligen Kommunalbehörden. Einbürgerungsbewerber mussten sich daher im Einzelfall informieren. Wichtig war nur zu wissen, dass es doch möglich war, die doppelte Staatsbürgerschaft in Brasilien und Deutschland (die sogenannte Mehrstaatigkeit, volksmundlich auch Doppel-Pass genannt) zu besitzen.

Mit dem neuen Gesetz entfällt der Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit, der Doppel-Pass ist also unabhängig des Herkunftslandes möglich.

Zudem lässt das neue Gesetz zu, dass in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, falls mindestens ein Elternteil seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt. Die Pflicht, nach Vollendung des 21. Lebensjahr sich für eine der beiden Staatsangehörigkeiten zu entscheiden, besteht nicht mehr.

Keine strafrechtliche Verurteilung

In der Regel holt sich die Einbürgerungsbehörde selber Auskunft über strafrechtliche Verurteilungen, Sie müssen nichts nachweisen. Dennoch müssen Sie bei der Antragstellung die entsprechenden Zustimmungen erteilen zur Einholung nicht nur polizeilicher, sondern auch steuerlicher Auskünfte über Ihre Person.

Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache

Sie müssen mindestens das Sprachniveau B1 erreicht haben, was bedeutet, dass Sie über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügen und in alltäglichen Situationen sprachlich zurechtkommen. Dieser Nachweis erbringen Sie in Form eines Sprachzertifikats z. B. des Goethe-Instituts oder der Volkshochschule über die erworbene Sprachkompetenz. Im Integrationskurs geht es im ersten Teil genau darum, das Sprachniveau B1 zu erreichen.

Achten Sie bitte auf die vorstehende Anmerkung zum Nachweis von Sprachkenntnissen, die weit über die gesetzlichen Voraussetzungen hinausgehen.

Mit Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes entfällt die Voraussetzung einer schriftlichen Prüfung zum Nachweis des Sprachniveaus B1 für Angehörige der sogenannten Gastarbeitergeneration, wenn die Einbürgerungsbewerber besondere Schwierigkeiten haben, die schriftliche Prüfung zu bestehen. Diese wird dann ersetzt durch eine mündliche Prüfung sowie eine Prüfung der Lebensleistung. Diese Ausnahme gilt nicht für brasilianische Staatsangehörige.

Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung

Den Nachweis über grundlegende Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland erbringen Sie nur mit dem Zertifikats Integrationskurs, das vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ausgestellt wird. Das Zertifikat wird nur dann ausgestellt, wenn Sie den Einbürgerungstest (Test Leben in Deutschland) erfolgreich abgelegt haben. Weitere Informationen zum Test mit den möglichen Fragen erhalten Sie auf der Website des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.

Den Einbürgerungstest können Sie aber auch ohne den Besuch eines Integrationskurses bzw. nach dem Besuch des Orientierungskurses (zweiter Teil des Integrationskurses nach dem rein sprachlichen Teil) ablegen. Der Orientierungskurs dauert circa 3 Wochen. Vermittelt werden die Grundlagen der deutschen freiheitlichen Demokratie mit Diskussionen über Themen wie Wahlen, Bürgerrechte, politische und gesellschaftliche Aspekte und Rechtsordnung.

Der Integrationskurs ist sehr wichtig für eine gelungene Integration in Deutschland – und ist auch sehr interessant, weil es darum geht, sich mit wirklich grundlegenden Dingen des deutschen Alltags auseinanderzusetzen. Deshalb: Nutzen Sie als Einbürgerungsbewerber diese Möglichkeit! Dieses Wissen wird Sie in Ihrem gesamten Leben in Deutschland begleiten!

Was kostet die Einbürgerung in Deutschland?

Für die Bearbeitung Ihres Einbürgerungsantrags wird in der Regel eine Gebühr von 255 Euro berechnet.

Die Ausstellung des Personalausweises und des Reisepasses kostet circa 23 bzw. 50 Euro.

Neben den Gebühren werden Sie auch für amtlich anerkannte Übersetzungen zahlen müssen. Die Übersetzungskosten kommen auf die Länge und die Komplexität der zu übersetzenden Dokumente an. Um den genauen Preis zu erfahren, nutzen Sie bitte die Online-Beratung dieser Website.

Welche Übersetzungen sind für den Einbürgerungsantrag erforderlich?

Für brasilianische Staatsbürger, die bereits in Deutschland leben, liegen die meisten Nachweisdokumente für den Einbürgerungsantrag bereits in deutscher Sprache vor – keine Übersetzung erforderlich. Sollte ein Nachweisdokument nur in portugiesischer Sprache vorliegen, muss es natürlich übersetzt werden!

Die deutschen Einbürgerungsbehörden verlangen die amtlich anerkannte Übersetzung von mindestens den nachstehenden Dokumenten aus Brasilien:

Certidão de Nascimento (Geburtsurkunde)

Nicht nur für Ledige, sondern auch für Verheiratete. Erfahrungsgemäß muss die brasilianische Geburtsurkunde nicht aktuell sein, sie beweist den Geburtsort und die Abstammung. Legen Sie bitte das Original sowie eine amtlich anerkannte Übersetzung vor.

Brasilianische Geburtsurkunde (Certidão de Nascimento)
Brasilianische Geburtsurkunde (Certidão de Nascimento)

Mein Tipp für Sie:

Falls die Übersetzung der Geburtsurkunde von mir gemacht wurde (z. B. für die Anmeldung zur Eheschließung in Deutschland), können Sie dieselbe Urkunde für den Antrag auf Einbürgerung verwenden.

In diesem Fall fordern Sie bei mir einfach eine Zweitausfertigung der Übersetzung (= zweites Original der Übersetzung mit gleichem Datum und gleicher Nummerierung), diese kostet nur 20% des Preises für die Erstausfertigung.

Der obige Tipp funktioniert jedoch nur, wenn Sie das Original in portugiesischer Sprache noch besitzen, das als Grundlage für die Erstausfertigung der Übersetzung verwendet wurde, denn die Behörde will das Original sehen. Falls Sie eine neue Geburtsurkunde mit Unterschieden in Angaben wie Datum, Zahlen, Stempelabdrücke usw. haben, gilt diese Urkunde als ein neues Dokument, der reduzierte Preis für eine Zweitausfertigung der Übersetzung gilt dann nicht mehr.

Achtung:

In vielen Orten werden nur brasilianische Geburtsurkunden akzeptiert, die mit einer sogenannten Haager Apostille (Überbeglaubigung ausländischer Urkunden) versehen ist, die Apostille für brasilianische Urkunden bekommt man nur in Brasilien, nicht in Deutschland. Einige meiner Kunden waren diesbezüglich nicht gut informiert und mussten deshalb zusätzliche Kosten zahlen für die nachträgliche Apostillierung und eine neue Übersetzung der apostillierten Urkunde.

Deshalb meine Empfehlung:

Bevor Sie eine Geburtsurkunde für die Einbürgerung übersetzen lassen, fragen Sie bei der Einbürgerungsbehörde Ihres Wohnortes nach, ob die Geburtsurkunde mit einer Haager Apostille versehen sein muss. Im Zweifelsfall oder falls Sie nicht fragen können, holen Sie bitte eine Apostille für Ihre Urkunde in Brasilien ein, dann wird die Geburtsurkunde auf jeden Fall akzeptiert.

Certidão de Casamento (Eheurkunde)

Wenn Sie in Brasilien die Ehe geschlossen haben, müssen Sie zusätzlich Ihre brasilianische Eheurkunde im Original sowie in amtlich anerkannter Übersetzung vorlegen.

Auch für die brasilianische Eheurkunde gilt meine obige Empfehlung bezüglich der Haager Apostille.

Bildungsnachweis

In manchen Teilen Deutschlands wird zusätzlich ein Bildungsnachweis verlangt, z. B. in Form eines Schulabschlusszeugnisses (Certificado de Conclusão do Ensino Médio) oder einer Studienabschlussurkunde (diploma). Alles jeweils im Original sowie in amtlich anerkannter Übersetzung.

Zeugnisse müssen in der Regel nicht mit einer Apostille versehen sein.

Urkundenübersetzung von Fabio Said – allgemein ermächtigter Portugiesisch-Übersetzer in Frankfurt für den Bezirk des Landes Hessen

Portugiesisch Übersetzer in Frankfurt

Fabio Said ist vom LG Frankfurt ermächtigter Übersetzer für Portugiesisch und übersetzt für Gerichte, Notare und Behörden in ganz Hessen.
Urkundenübersetzung von Fabio Said – beeidigter Übersetzer für Portugiesisch in München

Portugiesisch Übersetzer in München

Fabio Said ist vom Landgericht München I öffentlich bestellter und beeidigter Portugiesisch-Übersetzer, amtlich anerkannt in ganz Bayern.
Urkundenübersetzung von Fabio Said – gerichtlicher Portugiesisch Übersetzer in Köln für ganz Nordrhein-Westfalen

Portugiesisch Übersetzer in Köln

Fabio Said ist vom Oberlandesgericht Köln gerichtlich ermächtigter Übersetzer für Portugiesisch mit Erfahrung bei Behörden aus ganz Nordrhein-Westfalen.

Welche Nachweisunterlagen müssen mit dem Einbürgerungsantrag sonst eingereicht werden?

Neben den Nachweisunterlagen, die übersetzt werden müssen, müssen Sie weitere Dokumente vorlegen, die bereits in deutscher Sprache abgefasst sind:

Eventuell wird ein vollständiger aktueller Lebenslauf verlangt mit Informationen zu Ihrem beruflichen, schulischen und privaten Leben, z. B. Eheschließung, Auslandsaufenthalte, freiwillige Mitarbeit, politisches und gesellschaftliches Engagement usw. Der Lebenslauf muss eventuell – insbesondere in Süddeutschland – handgeschrieben werden. Bitte lassen Sie das von Ihrer Einbürgerungsbehörde bestätigen. Wichtig ist nur, dass Sie den Lebenslauf selber in deutscher Sprache verfassen. Lassen Sie Ihren Lebenslauf bitte nicht übersetzen, er ist schließlich ein wichtiger Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse!

Ihren brasilianischen Reisepass müssen Sie natürlich ebenfalls vorlegen. Die Übersetzung des Passes ist jedoch nicht erforderlich. Es reicht aus, wenn Sie das Original vorlegen, die beglaubigte Kopie kann eventuell vom Sachbearbeiter der Behörde selber angefertigt werden. Ein Foto muss auch dem Antrag beigefügt werden.

Und zum Schluss sind ebenfalls erforderlich: Einkommensnachweise, Sprachzertifikate sowie das Zertifikat Integrationskurs. Diese Dokumente liegen jedoch bereits in deutscher Sprache vor, Übersetzungen werden nicht benötigt.

Für die Übersetzung Ihrer brasilianischen Nachweisdokumente für den Antrag auf Einbürgerung in Deutschland stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Ich bin in mehreren Bundesländern zugelassener Gerichtsübersetzer, Übersetzungen Portugiesisch-Deutsch mit meinem Stempel und meiner Unterschrift werden somit von Einbürgerungsbehörden in ganz Deutschland amtlich anerkannt. Hier geht es zur Preisanfrage.

Fabio Said, Portugiesisch-Übersetzer
Über den Autor
Fabio Said
Fabio Said ist juristischer Dolmetscher und Übersetzer für Portugiesisch, qualifiziert in Deutschland, England und Brasilien. Seit 1993 im Geschäft, spezialisiert auf die deutsch-brasilianische Bürokratie sowie hauptberuflich tätig für Gerichte, Notare, Behörden und Privatpersonen – mit Hunderten positiven Kundenbewertungen.

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