Sehr geehrte Mitarbeiter/-innen von Übersetzungsbüros, Übersetzungsagenturen oder Sprachdiensten,
Sehr geehrte Übersetzer/-innen,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich keine „beglaubigten“ Übersetzungen für Sie machen kann. Ich bin zwar in Deutschland beeidigter Urkundenübersetzer, mache Urkundenübersetzungen jedoch ausschließlich für Direktkunden, nicht für Vermittler. Die Gründe hierfür sind z. B.:
Inhaltsverzeichnis
Die Beeidigung ist persönlich
Beeidigt werden dürfen nur natürliche Personen, keine Firmen und keine sonstigen juristischen Personen. Insofern dürfen nur beeidigte Einzelpersonen Urkundenübersetzungen anfertigen und solche Aufträge annehmen.

Wenn ein Übersetzungsbüro einen Auftrag erhält, eine Urkundenübersetzung mit „Beglaubigung“ (d. h. mit Stempel und Unterschrift eines ordnungsgemäß beeidigten Übersetzers) anzufertigen, und die für das Büro verantwortliche Person nicht selbst für genau die betreffende Sprache beeidigt ist, stellt das in meinen Augen eine ethisch problematische Situation dar.
Deshalb distanziere ich mich von solchen Aufträgen und erledige nur Urkundenübersetzungen, die ich direkt von Behörden, Privatkunden und sonstigen Direktkunden erhalte.
Das Wettbewerbsverbot kann nicht gewährleistet werden
Wenn ein beeidigter Übersetzer eine Urkundenübersetzung im Auftrag eines Vermittlers (z. B. eines Übersetzungsbüros, einer Übersetzungsagentur, eines Kollegen) anfertigt, muss er immer noch seinen Stempel auf die Übersetzung anbringen. Der Stempel identifiziert den Übersetzer mit Namen, Adresse und Telefonnummer. Somit sind die Kontaktdaten des Übersetzers dem Endkunden zugänglich, und dieser kann sich jederzeit mit dem Übersetzer in Verbindung setzen und ihm Aufträge direkt erteilen, die vermittelnde Übersetzungsagentur verliert dabei ihren Kunden.
Da zwischen dem Übersetzer und dem seriösen Vermittler in der Regel eine Wettbewerbsverbotsvereinbarung abgeschlossen wird oder zumindest implizit ist, ist diese Situation ebenfalls problematisch. Deshalb will ich mir dieses Problem ersparen, indem ich Urkundenübersetzungen nur für End- bzw. Direktkunden anfertige.
Übersetzungsbüros vermitteln nicht umsonst
Natürlich wollen und dürfen Vermittler ihr Geld mit Aufträgen verdienen, die sie gewonnen und vermittelt haben. Schließlich entstehen auch für den Vermittler Kosten, die gedeckt werden müssen, z. B. die mit Marketing, Kundenberatung, Auftragsverwaltung usw.
Das Problem ist jedoch, dass Übersetzungsbüros und andere Vermittler den normalen Preis für eine Urkundenübersetzung nicht zahlen wollen und erwarten stattdessen einen „Kollegenpreis“.
Der Endkunde zahlt natürlich den vollen Preis, mit diesem Arrangement verliert nur der Übersetzer.
Gerichtlich zugelassene Übersetzer, die eine solche Konstellation akzeptieren, signalisieren dabei nur, dass sie absolut unfähig sind, Direktkunden zu akquirieren, und dass sie deshalb von den Übersetzungsagenturen und sonstigen Vermittlern abhängig sind. Das ist bei mir definitiv nicht der Fall.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Fabio Said