Keine Urkundenübersetzungen für Agenturen und Vermittler

Blogbeitrag von Fabio Said

Sehr geehrte Mitarbeiter/-innen von Übersetzungsbüros, Übersetzungsagenturen oder Sprachdiensten,
Sehr geehrte Übersetzer/-innen,

bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich keine „beglaubigten“ Übersetzungen für Sie machen kann. Ich bin zwar in Deutschland beeidigter Urkundenübersetzer, mache Urkundenübersetzungen jedoch ausschließlich für Direktkunden, nicht für Vermittler. Die Gründe hierfür sind z. B.:

Die Beeidigung ist persönlich

Beeidigt werden dürfen nur natürliche Personen, keine Firmen und keine sonstigen juristischen Personen. Insofern dürfen nur beeidigte Einzelpersonen Urkundenübersetzungen anfertigen und solche Aufträge annehmen.

Guia do tradutor: melhores práticas
Das Berufsfeld Urkundenübersetzen wird in meinem Handbuch für Übersetzer detailliert erklärt

Wenn ein Übersetzungsbüro einen Auftrag erhält, eine Urkundenübersetzung mit „Beglaubigung“ (d. h. mit Stempel und Unterschrift eines ordnungsgemäß beeidigten Übersetzers) anzufertigen, und die für das Büro verantwortliche Person nicht selbst für genau die betreffende Sprache beeidigt ist, stellt das in meinen Augen eine ethisch problematische Situation dar.

Deshalb distanziere ich mich von solchen Aufträgen und erledige nur Urkundenübersetzungen, die ich direkt von Behörden, Privatkunden und sonstigen Direktkunden erhalte.

Das Wettbewerbsverbot kann nicht gewährleistet werden

Wenn ein beeidigter Übersetzer eine Urkundenübersetzung im Auftrag eines Vermittlers (z. B. eines Übersetzungsbüros, einer Übersetzungsagentur, eines Kollegen) anfertigt, muss er immer noch seinen Stempel auf die Übersetzung anbringen. Der Stempel identifiziert den Übersetzer mit Namen, Adresse und Telefonnummer. Somit sind die Kontaktdaten des Übersetzers dem Endkunden zugänglich, und dieser kann sich jederzeit mit dem Übersetzer in Verbindung setzen und ihm Aufträge direkt erteilen, die vermittelnde Übersetzungsagentur verliert dabei ihren Kunden.

Da zwischen dem Übersetzer und dem seriösen Vermittler in der Regel eine Wettbewerbsverbotsvereinbarung abgeschlossen wird oder zumindest implizit ist, ist diese Situation ebenfalls problematisch. Deshalb will ich mir dieses Problem ersparen, indem ich Urkundenübersetzungen nur für End- bzw. Direktkunden anfertige.

Übersetzungsbüros vermitteln nicht umsonst

Natürlich wollen und dürfen Vermittler ihr Geld mit Aufträgen verdienen, die sie gewonnen und vermittelt haben. Schließlich entstehen auch für den Vermittler Kosten, die gedeckt werden müssen, z. B. die mit Marketing, Kundenberatung, Auftragsverwaltung usw.

Das Problem ist jedoch, dass Übersetzungsbüros und andere Vermittler den normalen Preis für eine Urkundenübersetzung nicht zahlen wollen und erwarten stattdessen einen „Kollegenpreis“.

Der Endkunde zahlt natürlich den vollen Preis, mit diesem Arrangement verliert nur der Übersetzer.

Gerichtlich zugelassene Übersetzer, die eine solche Konstellation akzeptieren, signalisieren dabei nur, dass sie absolut unfähig sind, Direktkunden zu akquirieren, und dass sie deshalb von den Übersetzungsagenturen und sonstigen Vermittlern abhängig sind. Das ist bei mir definitiv nicht der Fall.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Fabio Said

Fabio Said, Portugiesisch-Übersetzer
Über den Autor
Fabio Said
Fabio Said ist staatlich geprüfter Übersetzer und Dolmetscher für Portugiesisch im Finanz- und juristischen Bereich, qualifiziert auch in Großbritannien und Brasilien. Seit 1993 im Geschäft. Autor von Fachpublikationen zum professionellen Übersetzen. Allgemein beeidigter Gerichtsdolmetscher und öffentlich bestellter Urkundenübersetzer in Deutschland mit Expertenkenntnissen der deutsch-brasilianischen Bürokratie und Hunderten positiven Kundenrezensionen.
aktualisiert:

LINGUA BRASILIS ÜBERSETZUNGSBÜRO FABIO SAID

Deutsches Übersetzungsbüro für Portugiesisch mit Brasilien-Fokus. Spezialisiert auf juristische Inhalte und auf die deutsch-brasilianische Bürokratie. Es bietet Dolmetschen beim Notar, Gerichtsdolmetschen sowie Übersetzung von Urkunden für Kunden in ganz Deutschland – von Sylt bis nach Füssen.

Adresse: Hauptstraße 47, 53359 Rheinbach

Telefon: 02226 8988953