Beeidigter Übersetzer brasilianischer Heiratspapiere

- Lingua Brasilis bietet rechtsgültig übersetzte brasilianische Heiratspapiere für eine Eheschließung in Deutschland oder für den Antrag auf ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis zwecks Heirat in Brasilien.
- Alle Übersetzungen von Heiratspapieren werden ausschließlich von Fabio Said angefertigt als gerichtlich beeidigter Übersetzer mit Spezialisierung auf die Fachsprache vom Familienrecht und Standesamtswesen und mit viel Erfahrung beim Übersetzen von brasilianischen Urkunden für Brautpaare aus ganz Deutschland – zum Beispiel: Geburtsurkunde, Ledigkeitsbescheinigung oder Eheurkunde mit Scheidungsvermerk.
- Fabio Said ist darüber hinaus nach deutschem Recht beeidigter Dolmetscher und bietet professionelle Dolmetschleistungen für Hochzeiten und notarielle Eheverträge.
Inhaltsverzeichnis
Liste der Dokumente für die Heirat in Deutschland
Als Gerichtsübersetzer für brasilianisches Portugiesisch übersetzt Fabio Said brasilianische Heiratspapiere zur Vorlage bei Standesämtern in ganz Deutschland. Zum Beispiel in und um Stuttgart, Freiburg, Mannheim, Regensburg, München, Frankfurt, Köln, Berlin oder Hannover.
Die Dokumente für die Heirat in Deutschland werden vom Standesamt an das Oberlandesgericht weitergeleitet zwecks Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses. Dies ist deshalb erforderlich, weil es in Brasilien kein Ehefähigkeitszeugnis gibt. Daher werden Urkunden wie Ledigkeitsbescheinigung oder Familienstandserklärung benötigt.
Die erforderlichen brasilianischen Dokumente für die Heirat in Deutschland sind je nach Standesamt und persönlicher Lebenssituation der Heiratswilligen unterschiedlich. Es gibt keine einheitliche Liste für ganz Deutschland!
Wichtig: Falls Sie die falschen Urkunden übersetzen lassen, werden Sie mehr Zeit und Kosten aufwenden müssen zunächst für die Beschaffung und dann für die Übersetzung von neuen, diesmal richtigen Urkunden.
Daher die Empfehlung: Bitte Ihre Urkunden zwecks Heirat in Deutschland erst dann übersetzen lassen, nachdem Sie sich bei Ihrem Standesamt informiert haben.
Die Liste der Heiratspapiere für Personen aus Brasilien sieht meiner Erfahrung nach ungefähr so aus:
Für Ledige
Brasilianische Geburtsurkunde

Auf Portugiesisch: Certidão de Nascimento.
Die zu übersetzende brasilianische Geburtsurkunde zwecks Eheschließung in Deutschland darf nicht älter als 6 Monate sein.
In bestimmten Orten – zum Beispiel in Bayern und Hamburg – wird ausdrücklich ein sogenannter vollständiger Auszug aus dem Geburtseintrag (Certidão de Nascimento em inteiro teor, also ein beglaubigtes Protokoll der Geburtsanzeige) verlangt.
Dies kommt offenbar aus Unwissenheit seitens der deutschen Behörden vor, denn sowohl die tabellarische Geburtsurkunde als auch der vollständige Auszug aus dem Geburtseintrag müssen per Gesetz Angaben zu Folgebeurkundungen und Vermerken enthalten (insbesondere über eine Eheschließung und Namensänderung), der Unterschied ist wirklich nur das Format des Textes (Protokoll oder Tabelle).
Die vollständige Version der brasilianischen Geburtsurkunde ist ein ziemlich langes Dokument mit sehr viel Text, was die Übersetzungskosten erhöht. Deshalb sollte sie nur dann übersetzt werden, wenn von Ihrem Standesamt ausdrücklich verlangt.
Neben der aktuellen Geburtsurkunde wird ebenfalls eine dieser drei Urkunden benötigt:
Brasilianische Familienstandsbescheinigung

Auch bekannt als Ledigkeitsbescheinigung oder Negativauskunft aus dem Eheregister, je nachdem in welchem brasilianischen Bundesstaat die Urkunde ausgestellt wurde.
Auf Portugiesisch: Certidão de Estado Civil, Certidão de Solteiro, Certidão de Celibato oder Certidão Negativa de Casamento.
Nicht jedes Standesamt in Brasilien stellt diese Urkunde aus. Viele Standesämter im Bundesstaat São Paulo z. B. weigern sich, diese Urkunde auszustellen. Damit wird bescheinigt, dass „der Geburtseintrag keine Folgebeurkundung bezüglich einer Eheschließung“ der betreffenden Person enthält.
oder
Brasilianische Familienstandserklärung

Auf Portugiesisch: Declaração de Estado Civil.
Es handelt sich um 3 verschiedene Arten von Urkunden (das deutsche Standesamt wird Ihnen sagen, welche Variante erforderlich ist):
- entweder eine Erklärung von 2 langjährigen Bekannten bzw. nahen Verwandten, abgegeben vor einem Notar, der dann die gesamte Urkunde anfertigt und versiegelt (Escritura Pública Declaratória)
- oder eine private Erklärung von 2 langjährigen Bekannten bzw. nahen Verwandten, von diesen selbst geschrieben und lediglich mit einer notariellen Beglaubigung der Unterschriften
- oder auch eine eigene (notarielle oder private) Erklärung der betreffenden Person mit 2 Zeugen.
Achtung! Die Zeugen müssen den Familienstand ausdrücklich sowie unter Übernahme der zivil- und strafrechtlichen Verantwortung bestätigen – es reicht also nicht, dass sie als „Zeugen“ erwähnt werden. In Brasilien impliziert der Begriff „Zeugen“, dass diese alles (mit) bestätigen, was dort steht. In Deutschland wird aber regelmäßig eine ausdrückliche, gesonderte Bestätigung durch die Zeugen gefordert.
Überprüfen Sie diese Kleinigkeit, bevor Sie die Urkunde übersetzen lassen. Bei Bedarf lassen Sie einen neuen Familienstandsnachweis mit der von deutschen Behörden geforderten Formulierung anfertigen!
Zur Erinnerung: falsches Dokument = mehr Kosten + Ärger mit der Bürokratie + Verzögerungen bei Ihrer Lebensplanung.
oder
Konsularische Familienstandsbescheinigung

Für Brasilianer, die bereits in Deutschland sind, besteht außerdem die Möglichkeit, eine Familienstandsbescheinigung von einem brasilianischen Konsulat ausstellen zu lassen.
Die konsularische Familienstandsbescheinigung wird per Post beantragt beim Konsulat von Brasilien in Frankfurt, München oder Berlin (je nach dem, in welchem Konsularbezirk das deutsche Standesamt der zukünftigen Ehe liegt). Sie wird auf der Grundlage einer Familienstandserklärung ausgestellt, die von der betreffenden Person und zwei (brasilianischen oder deutschen) Zeugen unterschrieben wird. Einfach das Formular des Konsulats ausfüllen und die Unterschriften notariell beglaubigen lassen.
Je nach Konsulat wird die Urkunde bereits zweisprachig ausgestellt wird – siehe das obige Bild einer konsularischen Familienstandsurkunde des Konsulats von Brasilien in München.
Bitte prüfen Sie die detaillierte Vorgehensweise beim jeweiligen Konsulat.
Für Geschiedene
Zusätzlich zu den bereits erwähnten Urkunden sind außerdem für Geschiedene folgende Unterlagen auf jeden Fall erforderlich:
Brasilianische Eheurkunde mit Scheidungsvermerk

Auf Portugiesisch: Certidão de Casamento com averbação de divórcio.
In einigen Orten in Deutschland wird gefordert, dass die brasilianische Eheurkunde in Form eines vollständigen Auszugs aus dem Heiratseintrag (auf Portugiesisch: Certidão de Casamento em inteiro teor) abgefasst wird.
Fragen Sie am besten beim Standesamt nach, welche Form der Eheurkunde erforderlich ist: tabellarisch (Eheurkunde mit den wichtigsten Daten) oder ausführlich (vollständige Abschrift des Heiratseintrags).
Neben der Eheurkunde mit Scheidungsvermerk ist auch eine dieser drei Urkunden erforderlich:
Vollständiges Scheidungsurteil mit Rechtskraftzeugnis

Erforderlich nur bei Scheidungen vor einem Gericht in Brasilien.
Auf Portugiesisch: Sentença de Divórcio com certidão de trânsito em julgado.
Das Rechtskraftzeugnis (auch bekannt als Rechtskraftvermerk) ist sehr wichtig! Es handelt sich in der Regel um einen Stempel, der unmittelbar nach dem brasilianischen Scheidungsurteil angebracht wird und bedeutet, dass die Frist für die Einlegung von Rechtsmitteln gegen das Scheidungsurteil abgelaufen ist – die Scheidung ist somit endgültig wirksam.
oder
Brasilianische notarielle Scheidungsurkunde

Erforderlich nur bei Scheidungen vor einem Notar in Brasilien.
Auf Portugiesisch: Escritura Pública de Divórcio Direto Consensual.
Diese Urkunde wird nur dann ausgestellt, wenn die Scheidung nicht von einem Gericht ausgesprochen, sondern direkt vor einem Notar vereinbart wurde.
Diese Art von außergerichtlicher Scheidung gibt es in Brasilien seit 2007.
oder
Brasilianische Scheidungsanerkennung

Erforderliche nur bei Scheidungen außerhalb Brasiliens.
Auf Portugiesisch: Homologação de Sentença Estrangeira.
Deutsche Scheidungsurteile, die mindestens einen brasilianischen Staatsangehörigen betreffen, müssen in Brasilien anerkannt werden, damit eine neue Ehe in Deutschland geschlossen werden kann. Falls die Vorehe in Deutschland geschlossen wurde, muss sie zuerst in Brasilien nachbeurkundet (registriert) werden.
An der Nachbeurkundung der deutschen Vorehe und der Anerkennung der deutschen Scheidung in Brasilien kommt man leider nicht vorbei.
Für Verwitwete
Zusätzlich zu den bereits erwähnten Urkunden für Ledige sind außerdem für Verwitwete in der Regel erforderlich:
Brasilianische Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
Auf Portugiesisch: Certidão de Óbito do cônjuge falecido.
Die Sterbeurkunde muss nicht im ausführlichen Format sein (d. h. keine „Certidão de Óbito em inteiro teor“), die tabellarische Sterbeurkunde mit den wichtigsten Daten reicht erfahrungsgemäß aus.
Weitere Dokumente
Folgende Nachweise können unter Umständen – sowohl für Ledige als auch für Geschiedene und Verwitwete – auch erforderlich sein:
Brasilianischer Reisepass
Auf Portugiesisch: Passaporte.
Meistens reicht die Vorlage des Originals aus, ansonsten wird eine beglaubigte Kopie akzeptiert.
Die Übersetzung des Reisepasses ist in der Regel nur dann erforderlich, wenn der/die brasilianische Eheschließende sich noch in Brasilien befindet und bei der Eheanmeldung nicht persönlich erscheinen wird, sondern eine sogenannte Beitrittserklärung (Vollmacht) unterschreibt.
und gegebenenfalls:
Einkommensnachweis
Auf Portugiesisch: Comprovante de Renda.
Das könnte zum Beispiel eine Gehaltsabrechnung (Portugiesisch: „Recibo de Pagamento de Salário“ oder „holerite“) oder auch eine Verpflichtungserklärung einer dritten Person sein.
In der Regel ist ein Einkommensnachweis deshalb erforderlich, weil sich die Gebühren für die Anmeldung zur Eheschließung in Deutschland nach dem Einkommen der beiden Heiratswilligen richten.
sowie gegebenenfalls:
Brasilianischer Wohnsitznachweis
Auf Portugiesisch: Comprovante de Residência.
In Brasilien gibt es keine Meldebehörde, so dass man dort keine Meldebescheinigung bekommt.
Falls bei der Anmeldung zur Eheschließung ein Wohnsitznachweis verlangt wird, reichen brasilianische Staatsangehörige in der Regel eine Telefon- oder Stromrechnung ein. In Deutschland werden solche Wohnsitznachweise jedoch selten akzeptiert – falls doch, dann braucht man in der Regel keine Übersetzung, weil im ganzen Dokument nur der Name und die Adresse wichtig sind.
Ansonsten wird auch eine eigene private Wohnsitzerklärung mit notarieller Unterschriftsbeglaubigung akzeptiert, die natürlich ins Deutsche übersetzt werden müsste.
Achtung:
Alle Urkunden müssen zwingend mit einer Haager Apostille versehen werden, sonst werden sie trotz deutscher Urkundenübersetzung nirgendwo in Deutschland amtlich akzeptiert.
Die Haager Apostille bestätigt, dass die ausländische Urkunde tatsächlich echt ist und von einer zuständigen Stelle ausgestellt wurde. Eine solche Bestätigung kann naturgemäß nur von einer Behörde des Landes erteilt werden, in dem die Urkunde ausgestellt wurde. Aus diesem Grund erhalten Sie eine Apostille für brasilianische Urkunden nur in Brasilien, nicht in Deutschland!
Elektronische Urkunden zwecks Eheschließung in Deutschland
In Brasilien werden Geburtsurkunden und sonstige Urkunden zwecks Eheschließung auch elektronisch erstellt. Sie sind zwar in ganz Brasilien rechtsgültig, werden jedoch für Heiratszwecke in Deutschland leider nicht anerkannt. Daher:
Bitte lassen Sie brasilianische Nachweise für Ihre Eheschließung in Deutschland nicht als rein elektronische Urkunden, sondern immer in Papierform ausstellen – mit Stempel und Unterschrift im Original.
Dieser Hinweis gilt auch für die elektronische Apostille. Die brasilianische Apostille ist schon seit immer elektronisch und enthält einen QR-Code, aber sie wird standardmäßig auf Sicherheitspapier ausgedruckt und gestempelt sowie meistens zusätzlich noch unterschrieben. Apostillen, die rein elektronisch sind – das heißt ohne Stempel und/oder Unterschrift im Original –, werden zum Zweck der Eheschließung in Deutschland nicht akzeptiert.
Übersetzungen aus Brasilien sind in Deutschland nicht rechtsgültig
Deutsche Standesämter, Oberlandesgerichte und sonstige Behörden akzeptieren in der Regel nur Heiratspapiere und sonstige standesamtliche Urkunden aus Brasilien, die von einem in Deutschland beeidigten Portugiesisch-Übersetzer übersetzt wurden.
Daher: Wenn Sie Ihre brasilianischen Urkunden in Brasilien übersetzen lassen zur Verwendung bei Behörden in Deutschland, verschwenden Sie leider Ihr Geld, denn alles muss noch einmal in Deutschland übersetzt werden – mit zusätzlichen Kosten für Sie!
Fragen und Antworten zum Thema brasilianische Heiratspapiere
Wie lange sind brasilianische Heiratspapiere gültig?
An sich haben brasilianische standesamtliche Urkunden keine bestimmte Gültigkeitsfrist. Zur Vorlage bei einem deutschen Standesamt zwecks Anmeldung zur Eheschließung dürfen sie jedoch nicht älter sein als 6 Monate.
Müssen die brasilianischen Dokumente durch das Konsulat legalisiert/beglaubigt werden?
Nein, die Konsulate fertigen keine Legalisation oder Beglaubigungen von Heiratspapieren an – weder die deutschen Konsulate in Brasilien noch die brasilianischen Konsulate in Deutschland.
Brasilianische Heiratspapiere müssen seit August 2016 mit einer Apostille versehen werden, die nur in Brasilien (nicht in Deutschland!) angefertigt wird.
Die Apostille muss unbedingt übersetzt werden, deshalb bitte Ihre Dokumente erst dann übersetzen lassen, wenn die Apostille bereits vorhanden ist.
Müssen die deutschen Übersetzungen auch mit einer Apostille versehen werden?
Nein, Übersetzungen von Fabio Said ins Deutsche müssen nicht mit einer Apostille versehen werden. Denn nur Dokumente aus einem anderen Land müssen mit einer Apostille versehen sein. Übersetzungen, die von einem in Deutschland amtlich zugelassenen Portugiesisch-Übersetzer angefertigt wurden, sind deutsche Urkunden, eine Apostille ist daher nicht für in Deutschland angefertigte Übersetzungen, sondern nur für die ausländischen Originale erforderlich.
Wird eine deutsche Ehe sofort in Brasilien gültig?
Theoretisch gilt eine in Deutschland geschlossene Ehe auch in Brasilien und weltweit. Aber die Wirklichkeit sieht leider anders aus.
Die brasilianische Bürokratie schreibt vor, dass ausländische Ehen in Brasilien registriert werden müssen, damit die Ehegatten (insbesondere die, die die brasilianische Staatsangehörigkeit besitzen) dort Rechtsgeschäfte tätigen wollen – zum Beispiel: Antrag auf Passverlängerung, Kauf/Verkauf einer Immobilie oder Erbe ausschlagen in Brasilien.
Brauche ich einen Dolmetscher für die Eheschließung?
Ja, falls der/die brasilianische Eheschließende die deutsche Sprache nicht beherrscht wird ein Dolmetscher für die mündliche Übersetzung Portugiesisch/Deutsch vor Ort beim Standesamt benötigt. Dies gilt sowohl für den Eheschließungstermin (Hochzeit) als auch für die Anmeldung zur Eheschließung (Einreichung der Papiere mit Unterzeichnung der erforderlichen Erklärungen in deutscher Sprache).
Dafür steht Ihnen Fabio Said zur Verfügung, denn er ist in Deutschland als Portugiesisch-Dolmetscher qualifiziert, wurde als juristischer Dolmetscher geprüft und arbeitet seit vielen Jahren als Behördendolmetscher bei Standesämtern in ganz Deutschland.
Außerdem ist Fabio Said beeidigter Gerichtsdolmetscher und erfahrener Notariatsdolmetscher und kann brasilianische Staatsangehörige bei der sehr komplizierten Beurkundung eines Ehevertrags zur Vereinbarung des ehelichen Güterrechts kompetent unterstützen.
„Die Standesbeamtin war von den übersetzten Dokumenten begeistert“
Unten sind Bewertungen von einigen Kunden aus ganz Deutschland, die Lingua Brasilis Übersetzungsbüro Fabio Said die Übersetzung ihrer Heiratspapiere anvertraut haben:
Damit ich meine zukünftige Frau aus Brasilien heiraten darf, habe ich einen vereidigten Übersetzter gebraucht um alle notwendigen Dokumente von Portugiesisch auf Deutsch zu übersetzten. Das Standesamt, an welchem die Heirat stattfinden soll, hat mich auf die Webseite von Herr Said aufmerksam werden lassen.
Da die Webseite sehr gut gestaltet ist und so viele nützliche Informationen enthält, konnte ich alle notwendigen Unterlagen einreichen. Die Übersetzung der Dokumente lief schnell, unkompliziert und super professionell. Sogar früher als angegeben, hatte ich die Übersetzungen im Briefkasten und konnte diese zusammen mit den Originalen einreichen.
Ich komme gerne jederzeit wieder auf Herrn Said zurück, wenn ich Dokumente übersetzten muss und empfehle den Service jeden, welcher einen schnellen, kompetenten und zuverlässigen vereidigten Übersetzer benötigt.
Die Arbeit von Herrn Said ist absolut professionell, sauber und schnell. Selbst die Standesbeamtin war von den übersetzten Dokumenten begeistert. Herr Said legt nicht nur großen Wert auf den Inhalt, er bemüht sehr den übersetzten Dopkumenten, mit der Auswahl des Papiers, einen wertvollen Charakter zu verleihen. Die Dokumente sind anstandslos beim Oberlandesgericht durchgegangen, Eheschließungstermin wurde auch schon gemacht. Vielen lieben Dank Herr Said. Chintha und Dirk
Wirklich eine ganz tolle Bearbeitung der Anfrage! Hat alles reibungslos und super geklappt. Wir sind sehr zufrieden und können Herrn Said nur weiterempfehlen !! Danke.