Im Jahr 2007 bin ich von Brasilien nach Deutschland umgezogen und habe in Rheinbach bei Bonn ein spezialisiertes Übersetzungsbüro für Portugiesisch mit Brasilien-Fokus gegründet. Unten – im zehnten Teil einer Artikelreihe zu meinem Jubiläum in der Übersetzungsbranche – schildere ich meine bisherigen Erfahrungen und Beobachtungen als Unternehmer mit Migrationshintergrund in Deutschland.
Inhaltsverzeichnis
Arbeitsvisum, unbefristetes Aufenthaltsrecht und Einbürgerung
Ich kam nach Deutschland mit einem Arbeitsvisum, das ich nach 5 Monate Bearbeitungszeit beim deutschen Konsulat erhalten habe und mir ausschließlich eine freiberufliche Tätigkeit als Übersetzer und Autor gestattete. Das Visum habe ich gleich nach Ankunft in einen Aufenthaltstitel umwandeln lassen, den ich alle 2 Jahre verlängern musste. Nach 7 Jahren war mir schon klar, dass eine Rückkehr nach Brasilien nicht mehr in Frage kam, deshalb habe ich den Niederlassungstitel (unbefristete Aufenthaltsgenehmigung) beantragt, um mir keine Sorge mehr um die Verlängerung machen zu müssen.
Als ich erfahren habe, dass die Voraussetzungen für den Niederlassungstitel ungefähr gleich waren wie die für die Einbürgerung, habe ich mich für einen Einbürgerungsantrag entschieden. Die absurdeste Voraussetzung war der Besuch eines Integrationskurses – trotz der Tatsache, dass ich nicht nur Sprachzertifikate besitze, sondern auch von einer deutschen Justizbehörde als Urkundenübersetzer zugelassen war. Die Ausländerbehörde hat mich also gezwungen, für 3 Wochen jeden Tag 4 Stunden lang – auf eigene Kosten und ohne jede Entschädigung für Arbeitsausfälle – den Integrationskurs zu absolvieren, damit ich überhaupt eine Niederlassungserlaubnis bekomme, die wiederum für den Einbürgerungsantrag unbedingt notwendig war.
Ich habe die Voraussetzung ganz brav erfüllt, dann aber umgehend die Einbürgerung beantragt. Nach erfolgreicher Einbürgerung war für mich Schluss mit den Besuchen bei der Ausländerbehörde, mit absurden bürokratischen Bedingungen und mit der Zahlung von Gebühren für die Verlängerung des Aufenthaltsrechts.
Keine Diskriminierung als Unternehmer mit Migrationshintergrund
In all den Jahren habe ich als Unternehmer ausländischer Herkunft – abgesehen von einer kurzen Verwirrung durch meinen arabischen Nachnamen, weil man oft nicht verstanden hat, dass Brasilien ein Einwanderungsland ist und meine brasilianische Familie unter anderem aus dem Libanon stammte – überhaupt keine Diskriminierung erlebt. Auch nicht im privaten Lebensbereich.
Vielleicht hängt das damit zusammen, dass ich der deutschen Sprache bereits mächtig war, als ich 1996 zum ersten Mal nach Deutschland kam. Es gab für mich nie einen Kulturschock, weil ich vor dem ersten Landen in Frankfurt am Main sowohl sprachlich als auch landeskundlich vorbereitet war.
Andererseits war meine Erfahrung sicherlich auch deswegen positiv, weil ich schon immer als Sprachmittler und – wie bei Sprachmittlern üblich – im Spannungsbereich zwischen zwei Kulturen berufstätig war, was eine kulturelle Anpassung erleichterte. Migranten, die außerhalb der Sprachenbranche tätig sind und die deutsche Sprache nicht beherrschen, haben vielleicht andere, nicht so positive Erfahrungen.
So oder so sind Unternehmer mit Migrationshintergrund eine Bevölkerungsgruppe, die kaum zu übersehen ist: Im Jahr 2014 waren laut einer Studie der Bertelsmann Stiftung 709.000 Personen mit ausländischen Wurzeln in Deutschland selbstständig.
Unterschiede in der Geschäftsmentalität
Bereits vor dem Umzug hatte ich Kunden in Deutschland gehabt, so dass es nicht schwierig war, mich an die deutsche Geschäftsmentalität anzupassen. Was mich aber störte, waren die großen Unterschiede in der Zahlungsmoral innerhalb Europas.
In den ersten 5 Jahren hatte ich noch Agenturkunden in Österreich, Spanien, Italien und Großbritannien, und in jedem dieser Länder galten beispielsweise unterschiedliche Bedingungen und leider auch unterschiedliche Auffassungen von Pünktlichkeit. Zahlungsfristen von 45, 60 oder 90 Tage sowie deren Überschreitungen um mehrere Tage und sogar Wochen waren für Kunden aus diesen Ländern völlig normal, während man in Deutschland in der Regel nur 14 (Direktkunden) bis 30 Tage (Agenturkunden) auf sein Geld warten muss. Von den Unterschieden zu den USA (Zahlung per Scheck, Quellensteuerabzug) und meinem Herkunftsland Brasilien (keine geregelte Zahlungsfrist, mehr Bürokratie wegen der Sozialabgaben) ganz zu schweigen.
Irgendwann habe ich mich von den umständlichen EU-Kunden distanziert und mein Geschäft stattdessen auf lokale Direktkunden ausgerichtet. Die lokale Geschäftsausrichtung hat auch aus anderer Hinsicht Vorteile, denn je internationaler das Übersetzer-Geschäft ist, desto komplizierter wird es, mit Währungsumrechnungen, Zusammenarbeitsvereinbarungen und Besteuerung umzugehen. Mit inländischen Kunden hat man als Einzelunternehmer hingegen viel weniger Bürokratieaufwand.
Die lokale Ausrichtung meines Übersetzer-Geschäfts hat sich ab 2012 nach meiner ersten Zulassung als Urkundenübersetzer intensiviert. Über eine ganz besondere Gruppe lokaler Kunden werde ich nächsten Artikel dieser Reihe schreiben: die brasilianische Migranten.
