Online-Seminare mag ich, ehrlich gesagt, nicht besonders. Bei diesen Angeboten, auch bekannt als Webinare, an denen man ja von Zuhause aus teilnehmen kann, hat man ständig die Versuchung, sich gleichzeitig mit anderen Dingen zu beschäftigen. Vielleicht schnell E-Mails beantworten, frischen Tee machen oder mal ein Software-Update durchführen lassen. Dadurch – und auch weil man sich im Gegensatz zu einem Präsenz-Seminar nicht verpflichtet fühlt, Aufmerksamkeit zu zeigen – kommt häufig vor, dass die Konzentration irgendwann nicht mehr da ist.
Trotzdem konnte ich als pflichtbewusster Rechtsübersetzer von einer Teilnahme an ganz besonderen Online-Seminaren aus den letzten Jahren im Bereich Rechtssprache nicht absehen. Auch deshalb nicht, weil das Fortbildungsangebot seit Ausbruch der Coronavirus-Pandemie massiv reduziert wurde, der Wissensdurst jedoch nach wie vor gelöscht werden musste.
Unten ist eine Auswahl der Webinare, die ich seit 2019 nur im Bereich juristisches Übersetzen absolviert habe und die vom Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ) angeboten wurden.
Inhaltsverzeichnis
Zitieren wie die Juristen
Im Januar 2019, noch lange vor der Pandemie, habe ich ein zweiteiliges Online-Seminar zum Thema juristische Verweise absolviert. Die Referentin Corinna Schlüter-Ellner, selbst Rechtsübersetzerin sowie Juristin, kannte ich bereits von einem Seminar für juristische Übersetzer in Berlin sowie von einer größeren Übersetzerkonferenz. Ich wusste also, dass sich meine Teilnahme angesichts der zu erwartenden Qualität lohnen würde.
Es ging dabei um die Handhabung von juristischen Zitaten, Verweisen und Fundstellen bei Übersetzungsprojekten. Juristische Texte enthalten ja häufig Verweise auf Rechtsprechung, Gesetzestexte, Monografien und sonstige Materialien; Rechtsübersetzer müssen wissen, wie solche Verweise in die andere Sprache professionell übertragen werden sollen.
Die Referentin bot uns nach den einleitenden Definitionen einen Überblick über die verschiedene Zitierstile sowie über die Formalien, die bei Zitaten zu beachten sind. Zum Beispiel: Es ist bei Rechtstexten üblich, Fehler in Originalquellen mit dem lateinischen Wort sic in eckigen Klammern zu kennzeichnen. Das Wort bedeutet: „Genau so stand es im Original“. Bei Rechtsübersetzungen, in denen das Original einen für den Übersetzer offensichtlichen Fehler enthalten, sollte man auch davon Gebrauch machen.
Auch Aspekte wie beispielsweise die indirekte Rede beim Zitieren von Aussagen und die Verwendung von Abkürzungen bei Zitaten wurden von Frau Schlülter-Ellner ausführlich und mit vielen praktischen Empfehlungen diskutiert.
Berliner Tag der Beeidigten
Im Juni 2021 nahm ich zum ersten Mal an dem Berliner Tag der Beeidigten und Ermächtigten teil. Es handelt sich um eine ganztägige Konferenz, die speziell aber nicht nur für die in Berlin tätigen Gerichtsübersetzer und -dolmetscher. Die Konferenz findet normalerweise als Präsenzveranstaltung statt, im Jahr 2021 wegen der Pandemie jedoch nur als Online-Fortbildung.
Von 9 bis circa 18 Uhr wurden verschiedene Vorträge und Workshops rund um das Übersetzen und Dolmetschen für die Justiz abgehalten. Einige Highlights waren:
- Die elektronische (Duplex-)Akte beim Sozialgericht Berlin, Vortrag von Herrn Dr. Michael Gädeke, Richter am Sozialgericht: rechtliche Grundlagen und praktische Erfahrungen zur Einführung der elektronischen Akte am SG Berlin.
- Strafrecht – Allgemeine Vorschriften und Aufbau strafrechtlicher Prüfungen, Vortrag und Workshop unter der Leitung von RiAG Oliver Hübner-Rymarzewicz und Christin Dallmann: Überblick über das sehr breite Arbeitsfeld des Strafrechts mit vielen Hinweisen und Kommentaren zu Problemen beim Übersetzen strafrechtlicher Texte.
- Arbeiten als Schöffe, Vortrag von Richard Delaney: Überblick über die rechtlichen Grundlagen, Voraussetzungen und die Praxis der Tätigkeit als Laienrichter in Berlin.
- Leitlinie Gerichtsdolmetschen für allgemein beeidigte Dolmetscher, Vortrag von Svetlana Altuhova-Ossadnik: Vorstellung der besagten Leitlinie, die vom Landesverband Berlin-Brandenburg des BDÜ (Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer) in Zusammenarbeit mit dem Richterbund Berlin erstellt wurde sowie online verfügbar ist.
- Das Handelsregister, Vortrag von Dr. Johannes Lang, Amtsgericht Charlottenburg: Detaillierte Diskussion über den Inhalt eines Handelsregisterauszuges sowie die handelsrechtlichen Vorschriften, die sich in dieser Urkunde widerspiegeln.
Deutsches Vertragsrecht
Im August 2021 absolvierte ich das dreiteilige Webinar Deutsches Vertragsrecht von insgesamt 4,5 Stunden. Referentin war Frau Christin Dallmann, Juristin, Rechtsübersetzerin und Vorsitzende des BDÜ-Landesverbands Berlin-Brandenburg.
Im Teil 1 lag der Fokus auf der Definition von Vertrag sowie auf den Inhalten, Grundsätzen und Typen von Verträgen. Teil 2 befasste sich mit den schuldrechtlichen Grundlagen der Verträge. Im Teil 3 wurde schließlich auf Fachbegriffe des Kaufrechts eingegangen (z. B.: Mängelfreiheit, Leistungsort, Gewährleistung), da diese sehr häufig bei Vertragsübersetzungen vorkommen.
Frau Dallmann hat das gesamte Online-Seminar aufgewertet mit vielen fundierten Begriffserklärungen und praktischen Hinweisen auf Übersetzungsprobleme. Die Teilnehmenden haben davon enorm profitiert.
Methodik des Rechtsübersetzens
Ein Monat später, im September 2021, fand wieder ein Webinar von Christin Dallmann statt, dieses Mal zu Thema Methodik beim Übersetzen von juristischen Texten. Konnte ich natürlich nicht verpassen!
Ziel des intensiven Online-Seminars von insgesamt 4,5 Stunden war es, kein theoretisches, sondern ganz praktisches Wissen rund um die Grundlagen des Rechtsübersetzens zu vermitteln. Und zwar nicht allgemein, sondern sehr detailliert und verbunden mit Rechtsvergleichung, Textanalyse und konkreten Empfehlungen für eine gelungene juristische Fachübersetzung.
Es wurde diskutiert und mit Beispielen gezeigt, wie sich die Rechtssprache von der Gemeinsprache unterscheidet, welche Kollokationen (feste Wortverbindungen) häufig bei juristischen Texten vorkommen und wie tückisch sogenannte Homonyme sein können, die jeweils verschiedene Bedeutungen in der deutschen Rechtssprache und im Allgemeinen aufweisen (z. B.: Besitz, Absicht, Erfolg).
Auf die Problematik der Äquivalenzsuche in der Terminologiearbeit wurde wirklich umfassend eingegangen: Wie wird im Übersetzungsprozess festgestellt, dass ein Rechtsbegriff in einer Sprache einem bestimmten Begriff in der anderen Sprache tatsächlich entspricht oder zumindest nahekommt? Warum lautet die Übersetzung vom englischen murder nicht automatisch „Mord“?
Ein wichtiger Abschnitt des Webinars befasste sich mit den Techniken des Rechtsübersetzens, wie zum Beispiel Hinzufügung von Attributen, Verwendung von Oberbegriffen, Erstellung eines zweisprachigen Begriffsbaums oder Neuschöpfungen. Auch der Umgang mit Fußnoten bei Rechtsübersetzungen wurde thematisiert.
Mit diesem Online-Seminar wurde mir noch einmal ganz klar: Beim juristischen Übersetzen geht es nicht nur um die Verwendung von festgeschriebener Fachterminologie, sondern um das autonome Erschaffen von Terminologie – eine wichtige Aufgabe, die natürlich nicht von Generalisten-Übersetzern kompetent erfüllt werden kann, sondern nur von speziell ausgebildeten, regelmäßig geschulten und erfahrenen Rechtsübersetzern.
